AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 ALLGEMEINES

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der Black-Summit GmbH.
Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 ANGEBOTE

Mit der Auftragserteilung an die Black-Summit GmbH, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und der Black-Summit GmbH zurückzutreten.

Black-Summit erhält von ihren Kunden für die erfolgreiche Vermittlung von Kontakten, die in geldwerte Kooperationen und anderweitigen, wirtschaftlich bewertbare Vertragsverhältnisse münden, eine handelsübliche Provision.

§ 2.1 VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote der Black-Summit GmbH sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

§ 3 RECHTE DRITTER, DATENSICHERHEIT UND INHALTE

Der Kunde stellt die Black-Summit GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/ oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Die Black-Summit GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Wir nehmen keine Aufträge an, die pornografische, rassistische oder Gewalt verherrlichende Inhalte beinhalten sollen. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

§ 4 GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ

Der Black-Summit GmbH übergebenen Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich die Black-Summit GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

§ 5 LEISTUNGEN, HAFTUNG, SCHADENERSATZ

Unsere Dienstleistung besteht aus der Erstellung von Marketing- und Kommunikationskonzepten und Vermittlung von Sponsoringplattformen.

§ 5.1 ERSTELLUNG DER MARKETING-/SPONSORINGKONZEPTE

Die Erstellung der Marketing-/Sponsoringkonzepte erfolgt durch die Black-Summit GmbH nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für die Wirkung der Maßnahmen.
Die Black-Summit GmbH ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die Black-Summit GmbH nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Black-Summit GmbH eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Black-Summit GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Die Black-Summit GmbH ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

§ 5.2 © COPYRIGHT

Die Inhalte von Präsentationen sind, sollte keine Beauftragung in Form eines Vertrages zwischen dem Kunden und der Black-Summit GmbH zustande kommen, in Bezug auf Strategie, Konzeptideen, Texte, Slogans und grafische Darstellungen (Bild und CD), als ‘persönliche geistige Schöpfung’ nach § 2 UrhG zu betrachten. Die vorliegende Präsentation der Black-Summit GmbH ist unter Bezugnahme des § 18 UWG vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sie verbleiben dort mit Urheber- und Nutzungsrechten auch dann, wenn für die Präsentation ein Honorar gezahlt wurde.
Die Verwirklichung von Ideen und Ideenansätzen ist nur mit vorheriger vertraglicher Vereinbarung mit dem Rechteinhaber möglich. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger eines Konzeptes haftet bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe an Dritte für daraus entstehenden Schaden.
Weiterhin verpflichtet sich der Empfänger, im Falle der Realisierung auch nur von Teilen des Konzepts, zur Zahlung einer marktüblichen Lizenz- bzw. Beratungsgebühr. Sollte über diese Summe keine Einigkeit erzielt werden können, erklärt sich der Empfänger einverstanden, die Höhe der Gebühr durch einen von der Handelskammer München zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer/ Sachverständigen feststellen zu lassen. Sollten die präsentierten Ideen und Konzepte nicht entsprechend dem Vorschlag verwendet und vollständig abgegolten werden, so ist die Black-Summit GmbH berechtigt Inhalte der Präsentation anderweitig zu verwenden.

§ 5.3 NUTZUNG VON AUFTRÄGEN UND PROJEKTEN ZUR EIGENWERBUNG

Die Black-Summit GmbH ist berechtigt sämtliche beauftragen und abgewickelten PROJEKTE als Referenz zu nutzen und den KUNDEN als Referenzkunden zu nennen. Die Black-Summit GmbH darf die Arbeitsergebnisse samt Projektbeschreibung umfassend zum Zwecke der Eigenwerbung nutzen (inklusive der Nutzung auf Social Media Kanälen). Zu diesem Zweck räumt der KUNDE der Black-Summit GmbH ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung seiner Unternehmenskennzeichen und Marken (z.B. Logo, Wort- und/oder Bildmarke) ein. Der Kunde kann die Berechtigung jederzeit schriftlich gegenüber der Black Summit GmbH widerrufen.

§ 6 UNWIRKSAMKEIT VON AGB-BESTANDTEILEN

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit als möglich entsprechen.

Stand 1. Januar 2025

Black Summit GmbH, Robert-Koch-Str. 3a, 83021 Grünwald